Unterversicherung: Wenn Sparen am falschen Ende die Existenz kostet
Von 3er-Versicherungsmakler

Wenn Sparen am falschen Ende existenzbedrohend wird
Im Gewerbekundenbereich sehen wir immer wieder ein und dasselbe Muster: Unternehmen versuchen, Versicherungsprämien zu drücken, indem sie Versicherungssummen bewusst zu niedrig ansetzen oder den jährlichen Fragebogen des Versicherers unvollständig oder falsch ausfüllen. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Kompromiss wirkt, entpuppt sich im Schadensfall als existenzbedrohende Falle. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was schiefgeht – und wie Sie es vermeiden.
Der jährliche Fragebogen des Versicherers
Jedes Jahr meldet sich Ihr Versicherer mit einem Fragebogen: Hat sich der Umsatz geändert? Wie viele Mitarbeiter sind beschäftigt? Wie hoch sind die Lohnsummen, Bau- oder Lagerwerte? Diese Angaben sind Grundlage der Beitragsberechnung für Betriebs- und Berufshaftpflicht, Inhalts- oder Elektronikversicherungen. Viele Unternehmen neigen dazu, diese Zahlen „nach unten zu korrigieren" – niedrigerer Umsatz, weniger Mitarbeiter, geringere Lagerwerte –, um die Prämie klein zu halten.
Was dabei oft vergessen wird: Diese Angaben sind verbindlich. Der Versicherer stützt sich im Schadenfall genau auf diese Meldungen. Wer die Zahlen bewusst zu niedrig angibt, um Prämie zu sparen, riskiert Leistungskürzungen bis hin zur Leistungsfreiheit – und das bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalverlust.
Die drei klassischen Fehler
In der Praxis beobachten wir vor allem drei Fehler, die Unternehmen machen, um Prämie zu sparen:
1. Zu niedrige Versicherungssumme (Unterversicherung) Die Versicherungssumme wird absichtlich niedrig angesetzt, um Prämie zu sparen. Das Problem: Fast alle gewerblichen Sachversicherungen enthalten eine Unterversicherungsregelung. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Objekte, wird der Schaden im gleichen Verhältnis gekürzt – auch bei einem Teilschaden.
2. Falsch ausgefüllter jährlicher Fragebogen (Veränderungsmeldung) Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsummen, Lagerwerte und Gefahrerhöhungen werden im Jahresfragebogen zu niedrig angegeben, um die Prämie klein zu halten. Bei Falschangaben droht im Schadenfall die Leistungskürzung bis zur Leistungsfreiheit nach § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) bzw. wegen Obliegenheitsverletzung im laufenden Vertrag.
3. Falsche Berechnungsbasis (z.B. Neuwert vs. Zeitwert) Oft wird nicht klar unterschieden, ob auf Basis von Neuwert, Zeitwert oder Tageswert versichert wird. Wer den günstigeren Zeitwert wählt, um Prämie zu sparen, hat im Totalverlust nur noch den Restwert der Anlage ersetzt bekommen – ein kapitaler Fehler.
Was im Schadensfall passiert: Das Beispiel Mittelständische Spedition „Brandt Logistik"
Schauen wir uns das an einem konkreten Fall an. „Brandt Logistik" ist eine mittelständische Spedition mit Lagerhalle, 8 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,8 Millionen Euro. Beim jährlichen Fragebogen des Sachversicherers hat der Inhaber folgende Angaben gemacht:
- Versicherungssumme Gebäude + Inventar: 250.000 Euro (tatsächlicher Wert: 800.000 Euro)
- Im Jahresfragebogen angegebener Umsatz: 900.000 Euro (tatsächlich: 2,8 Mio. Euro)
- Angegebene Mitarbeiterzahl: 3 (tatsächlich: 8)
- Bauweise: „normal" (tatsächlich: Holzlager mit Eloxieranlage – Gefahrerhöhung)
Die Prämie fiel attraktiv niedrig aus. Doch dann brennt es: Ein elektrischer Defekt legt das Lager und Teile der Halle in Schutt und Asche. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf 900.000 Euro.
Die Regulierung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterversicherungsprüfung: Der Versicherer vergleicht die versicherte Summe mit dem tatsächlichen Wert. Versichert waren 250.000 Euro für Gebäude + Inventar, tatsächlicher Wert 800.000 Euro. Das Verhältnis beträgt 250.000 / 800.000 = 31,25 %. Jeder Schaden wird also nur zu 31,25 % ersetzt.
Schritt 2 – Schadenshöhe: Vom Schaden von 900.000 Euro übernimmt der Versicherer nur 31,25 % – also rund 281.000 Euro. Für die restlichen 619.000 Euro haftet der Inhaber persönlich.
Schritt 3 – Falschangaben im Jahresfragebogen aufgedeckt: Der Regulierer prüft die jährliche Veränderungsmeldung und stellt fest: Umsatz und Mitarbeiterzahl wurden massiv zu niedrig angegeben, die Gefahrerhöhung (Holzlager, Eloxalanlage) verschwiegen. Hier greift § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) bzw. die Obliegenheitsverletzung im laufenden Vertrag: Der Versicherer kann den Vertrag rückwirkend anfechten oder die Leistung komplett verweigern.
Schritt 4 – Geschäftsführerhaftung: Da es sich um eine GmbH handelt, haftet der Geschäftsführer bei nachweislich grobem Verschulden im Rahmen der Innenhaftung persönlich. Das reicht von Regressansprüchen der Gesellschaft bis zur Privatinsolvenz.
Was bedeutet das konkret?
In unserem Beispiel blieben von 900.000 Euro Schaden unter Umständen 0 Euro Erstattung übrig. Die Spedition muss den Wiederaufbau aus eigener Tasche oder über Kredite finanzieren, Mitarbeiter können nicht weiterbeschäftigt werden, Aufträge gehen verloren. Der Versuch, jährlich 4.000 Euro Prämie zu sparen, führt zu einem sechstelligen Finanzschaden – und im schlimmsten Fall zur Insolvenz.
Wie Sie die Falle umgehen
Als Versicherungsmakler begleiten wir Sie mit einer klaren Strategie, damit Sie im Ernstfall wirklich geschützt sind:
1. Ehrliche Bewertung der Werte Wir ermitteln gemeinsam den tatsächlichen Neuwert und Zeitwert Ihrer Gebäude, Maschinen, Lager und Vorräte. Keine Schönfärberei, sondern eine realistische Bestandsaufnahme.
2. Korrekte Angaben im Jahresfragebogen Wir helfen Ihnen, den jährlichen Fragebogen des Versicherers vollständig und korrekt auszufüllen – inklusive aller Gefahrerhöhungen und veränderten Kennzahlen. Das kostet Sie keine Prämie, wenn es von vornherein richtig deklariert ist, schützt aber vor Leistungskürzungen im Schadenfall.
3. Gleitende Neuwertversicherung und Unterversicherungsverzicht Bei vielen Risiken lässt sich eine Unterversicherungsverzicht-Klausel aushandeln oder eine gleitende Neuwertversicherung vereinbaren, die automatische Anpassungen vornimmt. So entsteht gar keine Unterversicherung.
4. Regelmäßige Überprüfung der Verhältnisse Ihre Werte ändern sich – neue Maschinen, höhere Lagerbestände, zusätzliche Räume, mehr Mitarbeiter. Wir prüfen jährlich, ob die Versicherungssummen und gemeldeten Kennzahlen noch aktuell sind, und passen an, bevor es zum Schaden kommt.
Die Wahrheit über „Prämie sparen"
Prämienoptimierung ist legitim – aber sie darf niemals über die Unterdeckung des Risikos gehen. Wer an der Versicherungssumme oder beim jährlichen Fragebogen spart, spart nicht wirklich Geld, sondern verkauft seine Existenz für ein paar tausend Euro pro Jahr. Im Schadenfall zahlt er den vollen Preis – und der ist oft nicht in Euro, sondern in Arbeitsplätzen und Unternehmensfortbestand zu bezahlen.
Die billigste Police ist die, die im Ernstfall auch leistet.
Ihre nächsten Schritte
- Verträge prüfen lassen – Lassen Sie uns Ihre bestehenden Sachversicherungen und die ausgefüllten Jahresfragebögen prüfen.
- Werte ermitteln – Wir ermitteln gemeinsam die korrekten Versicherungssummen und vergleichen mit Ihrem aktuellen Vertrag.
- Beratung vereinbaren – Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam schließen wir die Lücken, bevor der Schaden eintritt – persönlich, telefonisch oder digital.
Im Schadenfall zählt nur eines: dass die Police leistet. Alles andere ist später nur noch Erklärung.
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